§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren
Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können
rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
§2 Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Vertragsverhältnis
Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind kostenlos
und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zu den im Kostenvoranschlag genannten Konditionen besteht erst
nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Die im Kostenvoranschlag genannten Preise setzen voraus, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben und
vollständig sind
.
Die Geltungsdauer des Kostenvoranschlages beträgt drei Werktage nach Erstellungsdatum.
Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen, sowie Frist- und
Terminabsprachen werden erst nach ihrer schriftlichen
Bestätigung durch a2b.graphics wirksam.
Kostenschätzungen können aufgrund der Unvollständigkeit
der eingereichten Planungsunterlagen nur zur preislichen
Orientierung dienen. Vertragsverhältnisse basieren stets auf
Kostenvoranschlägen.
§ 3 Urheberrechtliche Bestimmungen
1. Der Kunde erklärt, dass a2b.graphics für die Durchführung
des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte
besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt
a2b.graphics von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
2. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten
Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen a2b.graphics zu.
3. Die Werke von a2b.graphics dürfen nur für die
vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck
im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der
vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte
Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu
verwenden, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des
vereinbarten Honorars.
4. Zwischenergebnisse, 3D Entwurfszeichnungen etc. erwerben
keine Nutzungsrechte durch den Auftraggeber. Sie dürfen ohne
Zustimmung von a2b.graphics nicht ausgeführt, verwertet
oder an Dritte weitergegeben werden. Wünscht der Auftraggeber,
dass ihm Dateien und Daten der Zwischenergebnisse zur
Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und
gesondert zu vergüten.
5. Werden Arbeiten von a2b.graphics in Zeitungen,
Zeitschriften, Magazinen, Broschüren oder sonstigen
Druckerzeugnissen veröffentlicht, ist a2b.graphics im direkten Kontext als
Bildautor zu nennen. Im Fall einer Veröffentlichung ist außerdem
ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden.
6. Über den Umfang der Nutzung steht a2b.graphics ein
Auskunftsanspruch zu.
7. a2b.graphics behält sich vor, die erstellten
Visualisierungen zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen.
Weiterhin behält sich a2b.graphics das Recht vor, die
erstellten Visualisierungen weiter zu bearbeiten oder zu
verändern.
8. Im Übrigen gelten die Regelungen des ‘Gesetzes über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte’ Deutschlands und der EU.
§ 4 Eigentum am 3D Datenmodell
1. Das Eigentumsrecht am 3D Datenmodell steht
a2b.graphics zu.
a2b.graphics überlässt dem
Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene
Honorierung für die vereinbarte Nutzung das 3D Datenmodell.
Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im
Umfang des Punktes 3.1. als erteilt.
2. a2b.graphics wird das 3D Datenmodell ohne Rechtspflicht
archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
§ 5 Verlust und Beschädigung
1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag
hergestellten 3D Datenmodellen haftet a2b.graphics – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und
dasjenige seiner Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist auf
die kostenlose Wiederholung des 3D Datenmodells (sofern und
soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen
dem Auftraggeber nicht zu.
2. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.
§ 6 Leistung und Gewährleistung
1. Alle a2b.graphics übergebenen Daten werden streng
vertraulich behandelt.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen
des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§
1168a ABGB). Jedenfalls haftet a2b.graphics nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die
nicht in der Person von a2b.graphics, wie Bereitstellung
von termingerechten Daten.
4. Der Versand der Visualisierungen erfolgt auf digitalem Weg.
Wünscht der Auftraggeber einen Ausdruck und Versand der
Visualisierungen auf dem Postweg, so wird dies getrennt
berechnet. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des
Vertragspartners.
5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von
8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller
Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung
als auftragsgemäß erbracht.
6. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, steht dem
Vertragspartner zwei Verbesserungsansprüche (Previewrunden) durch
a2b.graphics zu. Dabei erfolgt die Lieferung des ersten
und zweiten Vorabzuges in niedriger Werkauflösung. Erst die
Lieferung der dritten und letzten Version der Visualisierung
erfolgt in der vorher schriftlich vereinbarten, hohen Auflösung
(dpi). Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von
a2b.graphics abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein
Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird
nicht gehaftet.
7. Wird eine Visualisierung nach Beauftragung zu einem
Festpreis erstellt und ergibt sich, zum Beispiel durch von
Auftraggeber vorgenommene Änderung an den Ausgangsdaten,
ein Mehraufwand für a2b.graphics, so wird dieser – sofern
nicht ausdrücklich anders vereinbart – zum gültigen Stundentarif
verrechnet.
8. Ein Anspruch auf Farbechtheit und Materialwirkung kann
aufgrund der Variation von Belichtungsverhältnissen und
digitaler Bildbearbeitung nicht gewährleistet werden.
§ 7 Werklohn
1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht a2b.graphics ein Werklohn (Honorar) /
§
242
BGB
im
Falle
der
Vertragsverletzung
- Stundensatz in Höhe von 65,00 EUR (werktags Mo-Fr 09:00 - 18:00)
- Nacht- und Wochenendarbeit (ausserhalb der Geschäftszeiten) Tages- bzw. Stundensatz zzgl. 25 %
nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand zu.
2. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung
unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine
Preisreduktionen gewährt.
3. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des
erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht a2b.graphics mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des
Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten
zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind
ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
4. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer
jeweiligen gesetzlichen Höhe.
§ 8 Zahlung
1. Die von a2b.graphics gelegten Rechnungen sind
längstens binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung
fällig.
Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei
zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bankoder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst
mit Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs
gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu
Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner
(Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung
oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das
Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
2. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender
Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe
des aktuellen Basiszinssatzes ab dem Fälligkeitstag
als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist der offizielle Basiszinssatz maßgebend.
3. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher –
anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Soweit gelieferte Visualisierungen oder Animationen ins
Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies
erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt
Nebenkosten.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von
a2b.graphics.
2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar;
jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden
ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist.
Im Übrigen ist deutsches Recht anwendbar, das auch dem
internationalen Kaufrecht vorgeht.
3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten
außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit
nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.
Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt
nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
auftragsgemäß hergestellte Visualisierungen oder Animationen
sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten
Verfahren und der angewendeten Technik.
6. Email-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als
beweiskräftig anerkannt.
7. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§ Weiterführende Links zu Gesetzen und Verordnungen
UrhG Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrecht (DE und EU)